Beitragsordnung der Otto-von-Guericke-Gesellschaft e.V.
Die Höhe der Jahresmitgliedsbeiträge wurde entsprechend § 4 der Satzung der Otto-von-Guericke-Gesellschaft e.V. mit Beschluß der Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 wie folgt festgelegt:
Jahresmitgliedsbeitrag
für natürliche Personen | 60,00 € |
für in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner | 30,00 € |
für juristische Personen mind. | 500,00 € |
Höhere freiwillige Jahresbeiträge und Spenden sind möglich und immer willkommen.
Als anerkannt gemeinnütziger Verein geben wir eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.